Ihre Vorteile mit Mainova Strom Direkt:
Ihre Vorteile mit Mainova Erdgas Direkt:
1. Wie kommt der Vertrag zustande? Wie erfolgt unsere Kommunikation?
Mainova Erdgas Direkt und Mainova Strom Direkt sind Online-Tarife für Privat- und Gewerbekunden zu deren Eigenverbrauch. Der Verträge für Mainova Direkt kommen mit Bestätigung der Mainova per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zustande. Über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie auch alle weiteren vertragswesentlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere Mitteilungen über den Lieferbeginn, Rechnungszugang oder Vertragsänderungen. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass Sie uns über die gesamte Vertragsdauer eine empfangsbereite E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Achten Sie hierauf bitte bei der Konfiguration Ihrer Datenschutzprogramme (Spamfilter, Firewall o. ä.), damit der Zugang unserer Mitteilungen gewährleistet ist. Als registrierter Kunde des Mainova OnlineService können Sie alle vertragswesentlichen Unterlagen wie Verträge, Rechnungen und Preisinformationen unter www.mainova.de/onlineservice einsehen. Haben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort vergessen oder technische Schwierigkeiten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an service@mainova.de oder an unsere kostenfreie ServiceLine unter 0800 11 444 88.
2. Darf Mainova die Preise ändern? Was gilt für die Änderung von Vertragsbedingungen?
Mainova wird Änderungen der Preise und Vertragsbedingungen entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 GasGVV/StromGVV nach billigem Ermessen vornehmen. § 5 Abs. 2 und 3 lauten:
(2) Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
(3) Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist. „Allgemeine Preise“ sind – in entsprechender Anwendung der Vorschrift – die oben genannten Preise; an die Stelle des „Grundversorgers“ tritt – in entsprechender Anwendung – Mainova. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird Mainova entsprechend § 29 UStG an Sie weitergeben.
3. Wie lange läuft der Vertrag? Wann kann gekündigt werden? Wie erfolgt der Lieferantenwechsel?
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist entsprechend § 20 GasGVV/StromGVV kündbar. § 20 Abs. 1 bis 3 lauten:
(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger soll eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in
Textform bestätigen.
(3) Der Grundversorger darf keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, verlangen.
Die Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes trifft das hierzu verpflichtete Unternehmen und bleibt durch
diesen Vertrag unberührt. Wer für Sie zuständiger Grundversorger ist, teilen wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung mit.
4. Wie rechnet Mainova meinen Erdgas- und Stromverbrauch ab? Wie wird der Zählerstand abgelesen?
Ihren Erdgas- und Stromverbrauch rechnen wir jährlich ab. Während des Abrechnungsjahres erhebt Mainova in der Regel monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen, die wir auf der Grundlage Ihres Verbrauchs im zuletzt abgerechneten Zeitraum oder, soweit nicht möglich, nach dem durchschnittlichen Verbrauch Ihnen vergleichbarer Kunden bestimmen. Einmal jährlich erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Bitte, Ihren Zählerstand abzulesen und Mainova elektronisch unter www.mainova/onlineservice mitzuteilen. Der von Ihnen angegebene Zählerstand wird dann Ihrer Rechnung für den Zeitraum seit der letzten Ablesung zugrunde gelegt. Ihre Rechnung hinterlegen wir für Sie elektronisch abrufbar im Mainova OnlineService; auch hierüber informieren wir Sie per E-Mail. Fehlt eine Zählerstandsangabe, ist sie unplausibel oder liegt sie außerhalb des berücksichtigungsfähigen Ableseintervalls, ermitteln wir den Verbrauch durch Schätzung unter angemessener Berücksichtigung Ihrer tatsächlichen Verhältnisse. Folgende Besonderheiten gelten für die Abrechnung des Erdgasverbrauchs: Gaszähler geben den Verbrauch in Kubikmetern (m3) an. Zur Bestimmung der für die Abrechnung maßgeblichen Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) wird dieser Verbrauch nach Maßgabe des DVGW-Arbeitsblattes G 685 „Gasabrechnung“ mit dem vom Netzbetreiber angegebenen Umrechnungsfaktor kWh/m3 multipliziert. Dieser Faktor wird aus der Zustandszahl und dem mittleren Brennwert (Hs) ermittelt. Ändern sich die verbrauchsabhängigen Preise, der Umsatzsteuersatz oder erlösabhängige Abgabensätze, so ziehen wir zur thermischen Aufteilung Ihres Jahresverbrauchs die temperaturabhängige Kenngröße „Gradtagszahlen“ heran.
5. Wie kann bezahlt werden? Wann werden Rechnungen und Abschläge fällig?
Mainova bittet Sie aus Kostengründen um die Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Einzug der fälligen Abschläge und des Jahresrechnungsbetrages. Sie sind auch berechtigt, Abschläge und Jahresrechnungsbetrag bar (zu den üblichen Geschäftszeiten im Mainova ServiceCenter, Stiftstraße 30, 60313 Frankfurt am Main) oder per Überweisung (HeLaBa, Kto. 14846026, BLZ 50050000) zu bezahlen; bei Bareinzahlung oder Einzelüberweisung berechnet Mainova jedoch einen Aufpreis von 11,90 EUR je Rechnung (inkl. MwSt.). Rechnungen und Abschläge werden zu dem von uns mitgeteilten Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Rechnungen stehen in elektronischer Form im Mainova OnlineService zur Verfügung und können auf Wunsch gegen einen Aufpreis von 11,90 EUR (inkl. MwSt.) je Rechnung in Papierform zugestellt werden.
6. Wie haftet Mainova? Welche Bedingungen gelten im Übrigen?
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist Mainova, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich
des Stromnetzanschlusses handelt, entsprechend § 6 Abs. 3 GasGVV bzw. § 6 Abs. 3 StromGVV von der Leistungspflicht befreit. Ansprüche aufgrund von Störungen der Anschlussnutzung nach § 18 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) bzw. Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)“ sind unmittelbar gegen den Netzbetreiber geltend zu machen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Lieferunterbrechungen (entsprechend § 19 GasGVV bzw. § 19 StromGVV) der Mainova beruht. Wir werden Ihnen auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie uns bekannt sind oder von uns in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Für alle hier nicht geregelten Fragestellungen, die für dieses Lieferverhältnis relevant werden, gelten ergänzend die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur Strom GVV und/oder die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV. Diese Texte sind dem Auftrag beigefügt, im Übrigen sind sie jederzeit unter www.mainova.de abrufbar.
7. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, nicht vor Eingang der ersten Teillieferung der Ware und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Mainova AG, Solmsstraße 38, 60623 Frankfurt am Main, per Fax an 0800 11 555 88 oder an service@mainova.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.
Verantwortlich für Konzeption und Weiterentwicklung:
Mainova AG
Solmsstraße 38
60623 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 11 444 88
Fax: 0800 11 555 88
E-Mail: service@mainova.de
Vorsitzende des Aufsichtsrates: Oberbürgermeisterin Petra Roth
Vorstand: Dr. Constantin Alsheimer (Vorsitzender), Dr.-Ing Peter Birkner, Lothar Herbst, Dr. Marie-Luise Wolff
Sitz der Aktiengesellschaft: Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt HRB 7173
USt-IdNr. DE114184034
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Ein Mitarbeiter des Mainova Service-Teams wird sich in kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Legen Sie am besten schon mal Ihre letzte Strom-/ Erdgas-Jahresabrechnung bereit!


